Autor: Silvia Möst
Datum: März 2025
Lesezeit: 5 Minuten
Alle reden darüber, jeder weiß ein bisschen was. Doch worum geht es genau? Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in der gesamten EU in Kraft. Damit sind private Wirtschaftsakteure ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen einzuhalten – darunter u. a. auch Websites, Webshops, Apps und Buchungstools im E-Commerce.
Nervös? Ach was. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Eine barrierefreie Website bedeutet, alle Nutzerinnen und Nutzer haben uneingeschränkt Zugang. Das gelingt wie?
Barrierefreiheit im Web basiert auf internationalen Standards – den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Inhalte müssen auch bei Seh- oder Hörschwächen zugänglich sein (hohe Kontraste, große Schrift, Bildbeschreibungen, Untertitel für Videos).
Inhalte müssen in verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien (z. B. Screenreader, Zoom) korrekt dargestellt werden.
Inhalte sollen logisch, klar strukturiert und leicht verständlich sein (einfache Sprache, konsistente Navigation).
Die Website muss per Tastatur steuerbar sein – Maus nicht erforderlich.
Gesetzlich vorgeschrieben ist EU-weit die Einhaltung des Konformitätsniveaus AA. Mehr Info dazu findest du in den FAQ am Ende dieser Seite.
Für manche Unternehmen wird Barrierefreiheit bald Pflicht (dazu mehr weiter unten). Doch wir möchten betonen: Auch für diejenigen, die nicht unbedingt müssen, lohnt es sich.
Barrierefreiheit ist vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, u. a. durch die EU-Richtlinie 2016/2102 und das Barrierefreiheitsstärk-ungsgesetz (BFSG). Wer nicht handelt, riskiert Strafen.
Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliche Verantwortung und sorgt für eine bessere Kompatibilität mit neuen Technologien. Mit einer barrierefreien Website bist du bestens gerüstet für weitere Entwicklungen in diesem Bereich.
Klare Strukturen und intuitive Navigation führen zu höherer Nutzerzufriedenheit und niedrigeren Absprungraten.
Etwa 1,4 Mio Menschen in Österreich und ca. 15 % der gesamten Weltbevölkerung leben mit einer Behinderung – das sind eine Menge potenzieller User (WHO). Auch ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochener Arm, schlechte Internetverbindung) profitieren. Im Grunde kann es jeden von uns betreffen.
Seit 2018 müssen bereits alle öffentlichen Stellen laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Ab Juni 2025 müssen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endkundinnen und -kunden (B2C) anbieten (z. B. Hotels, Webshops, Dienstleister), barrierefreie digitale Angebote bereitstellen.
Ausnahme: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro.
Du bist dir nicht sicher? Mehr Infos bietet die WKO.
Der erste Schritt ist ein Check-up: Wir prüfen deine Website mit der offiziellen Checkliste nach der EU-Richtlinie 2019/882, erstellen eine erste erforderliche Barrierefreiheitserklärung und integrieren das neue Bakehouse Barrierefreiheit-Widget (mehr dazu in den FAQ). Danach folgt in Schritt 2 die Umsetzung der notwendigen Punkte. Wir liefern dazu eine detaillierte Maßnahmenübersicht. Alles Weitere, inklusive Kosten, besprechen wir natürlich vorab und unverbindlich mit dir! Für all das benötigen wir einen aktiven Auftrag.
Das Sozialministerium unterstützt digitale Barrierefreiheit mit der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“. Unternehmen, die ihre Website nach den WCAG-Richtlinien barrierefrei gestalten, können einen Kostenzuschuss von 25 % der Investitionskosten (bis zu 2.500 € pro Unternehmen) beantragen.
Was sind die WCAGs?
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines”, auf Deutsch sind das die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie sind eine Sammlung von Prinzipien, Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit einer Website und auch Apps überprüfen lassen.
Diese Erfolgskriterien sind in drei Stufen gegliedert:
Die WCAG werden als internationaler Standard für Barrierefreiheit anerkannt und von vielen Ländern als Grundlage für gesetzliche Anforderungen genutzt. Für das kommende Barrierefreiheitsgesetzt innerhalb der EU gilt Kategorie AA (mittel).
Was ist das Bakehouse Barrierefreiheits-Widget?
Das Bakehouse Barrierefreiheits-Widget macht deine Website für alle einfacher und zugänglicher – mit vielseitigen Anpassungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Darunter: optimierte Navigation und Interaktionshilfen, optische Anpassungen, verbesserte Lesbarkeit durch Anpassungen an Schrift und Text, Inhaltsmarkierung, Ablenkungsreduktion u. m., sodass jeder die Darstellung nach seinen Bedürfnissen anpassen kann. Damit wird deine Website besser an die EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit angepasst.
Gerne auf hier auf unserer Homepage ausprobieren und testen.
Wie lange dauert die Umsetzung der Barrierefreiheit auf meiner Website?
Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf deiner Website kann je nach Umfang und Agenturauslastung mehrere Wochen dauern. Wir arbeiten nach dem „First come, first serve“-Prinzip. Bitte beachte, dass die Verantwortung bzgl. Umstellung auf Barrierefreiheit bei den einzelnen Unternehmen liegt und nicht bei uns als Agentur.